Landgericht Paderborn, 2008-12-15, 2 O 124/07

2 O 124/07Tribunal cantonal15 déc. 2008

Texte intégral

Landgericht Paderborn — 2 O 124/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-12-15

Aktenzeichen: 2 O 124/07

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2008:1215.2O124.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagten kein Wegerecht aufgrund einer eingetragenen Dienstbarkeit für die Nutzung der von ihnen im Rahmen des Neubaus des ... auf den Grundstücken der Gemarkung … neu erstellten Zufahrt an dem Grundstück der Klägerin Gemarkung … haben und daher dieses Grundstück der Klägerin nicht aufgrund einer Dienstbarkeit als Zufahrt zu den Grundstücken der Gemarkung … nutzen dürfen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 70 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 30 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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