5 T 207/09•Landgericht Paderborn, 2010-03-01, 5 T 207/09
Texte intégral
Landgericht Paderborn — 5 T 207/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-03-01
Aktenzeichen: 5 T 207/09
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2010:0301.5T207.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Beschwerdekammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird auf ihre Kosten nach einem Gegenstandswert von 2.500,00 € zurückgewiesen.
Der Beteiligten zu 2) wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt …… Prozesskostenhilfe bewilligt.
Ihr wird auferlegt, monatliche Raten in Höhe von 115,00 € zu zahlen.
Die sofortige Beschwerde des Schuldners wird auf seine Kosten nach einem Gegenstandswert von 29.000,00 € zurückgewiesen.
Hinsichtlich beider Beschwerden wird die Rechtsbeschwerde zugelassen.
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