Landgericht Paderborn, 2011-11-10, 4 O 140/11

4 O 140/11Tribunal cantonal10 nov. 2011

Texte intégral

Landgericht Paderborn — 4 O 140/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-10

Aktenzeichen: 4 O 140/11

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2011:1110.4O140.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, im Wege des Kostenvorschusses an die Kläger Mängelbeseitigungskosten in Höhe von 14.900,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.03.2011 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, die den Kostenvorschuss übersteigenden Mängelbeseitigungskosten bezüglich der fehlerhaften Rohrverbindungen der Warmwasserinstallation im Hause W-Weg, T der Kläger zu tragen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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