5 S 65/14•Landgericht Paderborn, 2014-11-26, 5 S 65/14
Texte intégral
Landgericht Paderborn — 5 S 65/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-11-26
Aktenzeichen: 5 S 65/14
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2014:1126.5S65.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26.06.2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Paderborn – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.129,04 € sowie 155,30 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.07.2013 zu zahlen.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 15% und die Beklagte zu 85%. Die Kosten der Berufungsinstanz tragen für den Zeitraum bis zum 26.11.2014 die Klägerin zu 15% und die Beklagte zu 85%. Die Kosten der Berufungsinstanz für den Zeitraum ab dem 26.11.2014 trägt die Beklagte.
Die außergerichtlichen Kosten der Streithelferin in erster Instanz tragen die Klägerin zu 15% und im Übrigen die Streithelferin selbst. Die zweitinstanzlichen außergerichtlichen Kosten der Streithelferin trägt für den Zeitraum bis zum 26.11.2014 die Klägerin zu 15%. Im Übrigen trägt die Streithelferin ihre außergerichtlichen zweitinstanzlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar
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