4 O 415/14•Landgericht Paderborn, 2015-05-18, 4 O 415/14
Texte intégral
Landgericht Paderborn — 4 O 415/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-05-18
Aktenzeichen: 4 O 415/14
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2015:0518.4O415.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Gesellschaftsbeteiligung des Klägers an der Beklagten zu 1.) beendet ist.
Die Beklagte zu 2.) wird verurteilt, an den Kläger 17.768,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.12.2014 zu zahlen Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligungen des Klägers an der W, Beteiligungsnummern … und …
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Übernahme der vorgenannten Beteiligungen in Verzug befindet.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 2.) verpflichtet ist, den Kläger von ggfls. von der Beklagten zu 1.) erhobenen Ansprüchen auf Zahlung eines negativen Auseinandersetzungsguthabens freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten jeweils zur Hälfte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; hinsichtlich einer Vollstreckung gegen die Beklagte zu 1.) jedoch lediglich gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 48.000,00 €, hinsichtlich der Beklagten zu 2.) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages.
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