1 S 10/17•Landgericht Paderborn, 2017-12-13, 1 S 10/17
Texte intégral
Landgericht Paderborn — 1 S 10/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-12-13
Aktenzeichen: 1 S 10/17
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2017:1213.1S10.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das am 20.12.2016 verkündete Urteil des Amtsgerichts Lippstadt abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, gesamtschuldnerisch an die Kläger 1.519,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.359,20 € seit dem 02.03.2016, aus 80,- € seit dem 05.01.2016 und aus 80,- € seit dem 05.02.2016 zu zahlen. Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Auf die Widerklage werden die Kläger verurteilt, gesamtschuldnerisch an die Beklagten 2.357,75 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2016 zu zahlen. Im Übrigen bleibt die Widerklage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung und die Anschlussberufung werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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