Landgericht Siegen, 2009-12-02, 10 Qs 115/09

10 Qs 115/09Tribunal cantonal2 déc. 2009

Regest

Zur Wiedereinsetzung in die Frist zur sofortigen Beschwerde gegen den Widerruf der Strafausetzung zur Bewährung bei Versäumung der Beschwerdefrist nach Doppelzustellung des Widerrufsbeschlusses an Verurteilten und Verteidiger. Zur Frage, ob aus gesundheitlichen Gründen vom Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung abgesehen werden kann.

Texte intégral

Landgericht Siegen — 10 Qs 115/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-12-02

Aktenzeichen: 10 Qs 115/09

ECLI: ECLI:DE:LGSI:2009:1202.10QS115.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. gr. Strafkammer

Normen: StGB § 56 f, StPO § 44, StPO § 311 Abs. 2, StPO § 145 a Abs. 3

Leitsätze

Zur Wiedereinsetzung in die Frist zur sofortigen Beschwerde gegen den Widerruf der Strafausetzung zur Bewährung bei Versäumung der Beschwerdefrist nach Doppelzustellung des Widerrufsbeschlusses an Verurteilten und Verteidiger.

Zur Frage, ob aus gesundheitlichen Gründen vom Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung abgesehen werden kann.

Tenor

I. Dem Verurteilten wird Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung der

sofortigen Beschwerde gewährt.

II. Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Verurteilten verworfen.

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