Landgericht Siegen, 2015-05-12, 1 S 121/11

1 S 121/11Tribunal cantonal12 mai 2015

Texte intégral

Landgericht Siegen — 1 S 121/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-05-12

Aktenzeichen: 1 S 121/11

ECLI: ECLI:DE:LGSI:2015:0512.1S121.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Normen: HeizkostenVO § 7 Abs. 1 S. 3

Tenor

  1. Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 4.11.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Siegen, Az. 14 C 674/11, abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 863,69 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.01.2011, abzüglich am 09.02.2011 gezahlter 559,51 € sowie 81,18 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben, die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 65 Prozent und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 35 Prozent.

  2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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