51 KLs 4/15•Landgericht Siegen, 2015-06-05, 51 KLs 4/15
Texte intégral
Landgericht Siegen — 51 KLs 4/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-06-05
Aktenzeichen: 51 KLs 4/15
ECLI: ECLI:DE:LGSI:2015:0605.51KLS4.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer als Jugendkammer
Normen: StGB §§ 223, 239 a Abs. 1 u. 2., 242, 248 a, 253, 22, 23, 25, 52, 53, 69, 69 a; WaffG §§ 53 Abs. 3 Ziff. 1 a, 28 Abs. 1 Ziff. 1
Tenor
Die Angeklagten sind des besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie des Weiteren des versuchten Mordes durch Unterlassen, der Brandstiftung und der Sachbeschädigung schuldig.
Bei den Angeklagten ### und ### findet Jugendstrafrecht Anwendung.
Der Angeklagte ### wird zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, verurteilt.
Der Angeklagte ### wird unter Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts ### zu einer Einheitsjugendstrafe von 5 Jahren verurteilt.
Der Angeklagte ### wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt.
Der Angeklagte ### hat die Kosten des Verfahrens und die der Nebenklägerin entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Bei den Angeklagten ### und ### wird von der Auferlegung von Kosten und Auslagen abgesehen.
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