Landgericht Siegen, 2015-07-24, 2 O 350/14

2 O 350/14Tribunal cantonal24 juil. 2015

Regest

Zum Widerruf von Darlehensverträgen bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung nach vollständiger Abwicklung und Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Texte intégral

Landgericht Siegen — 2 O 350/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-07-24

Aktenzeichen: 2 O 350/14

ECLI: ECLI:DE:LGSI:2015:0724.2O350.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Normen: BGB §§ 495, 355; BGB-InfoV § 14

Leitsätze

Zum Widerruf von Darlehensverträgen bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung nach vollständiger Abwicklung und Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

  1. an den Kläger 8.185,14 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.06.2010 zu zahlen.

  2. an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 808,13 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.11.2014 zu zahlen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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