Landgericht Siegen, 2016-07-21, 5 O 52/10

5 O 52/10Tribunal cantonal21 juil. 2016

Regest

Auch wenn sich eine "Ohne-Rechnung-Abrede" nur auf einen Teil des vereinbarten Werklohns bezieht, führt diese Abrede zur vollständigen Nichtigkeit des Vertrages, wenn sich der vereinbarte Teilwerklohn nicht konkreten Teilleistungen zuordnen lässt.

Texte intégral

Landgericht Siegen — 5 O 52/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-07-21

Aktenzeichen: 5 O 52/10

ECLI: ECLI:DE:LGSI:2016:0721.5O52.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Normen: BGB § 134; SchwarzArbG § 1 Abs. 2. Nr. 2

Leitsätze

Auch wenn sich eine "Ohne-Rechnung-Abrede" nur auf einen Teil des vereinbarten Werklohns bezieht, führt diese Abrede zur vollständigen Nichtigkeit des Vertrages, wenn sich der vereinbarte Teilwerklohn nicht konkreten Teilleistungen zuordnen lässt.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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