21 KLs 27/18•Landgericht Siegen, 2019-11-07, 21 KLs 27/18
Landgericht Siegen, 2019-11-07, 21 KLs 27/18
21 KLs 27/18Tribunal cantonal7 nov. 2019
Texte intégral
Landgericht Siegen — 21 KLs 27/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-07
Aktenzeichen: 21 KLs 27/18
ECLI: ECLI:DE:LGSI:2019:1107.21KLS27.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer
Normen: StGB §§ 176, 176a, 184h
Tenor
Der Angeklagte wird wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 5 Fällen und wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 7 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen soweit er verurteilt wurde; soweit er frei gesprochen wurde, trägt die Kosten und die notwendigen Auslagen des Angeklagten die Staatskasse.
Der Angeklagte hat die Kosten der Nebenklage zu tragen.
Die Adhäsionsanträge der beiden Nebenklägerinnen sind dem Grunde nach gerechtfertigt.
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