Landgericht Siegen, 2019-11-07, 21 KLs 27/18

21 KLs 27/18Tribunal cantonal7 nov. 2019

Texte intégral

Landgericht Siegen — 21 KLs 27/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-11-07

Aktenzeichen: 21 KLs 27/18

ECLI: ECLI:DE:LGSI:2019:1107.21KLS27.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. große Strafkammer

Normen: StGB §§ 176, 176a, 184h

Tenor

Der Angeklagte wird wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 5 Fällen und wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 7 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.

Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen soweit er verurteilt wurde; soweit er frei gesprochen wurde, trägt die Kosten und die notwendigen Auslagen des Angeklagten die Staatskasse.

Der Angeklagte hat die Kosten der Nebenklage zu tragen.

Die Adhäsionsanträge der beiden Nebenklägerinnen sind dem Grunde nach gerechtfertigt.

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