Texte intégral
Landgericht Siegen — 10 Qs 61/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-07-03
Aktenzeichen: 10 Qs 61/20
ECLI: ECLI:DE:LGSI:2020:0703.10QS61.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Beschwerdekammer
Normen: VV RVG Nr. 4141
Leitsätze
Die Befriedungsgebühr nach 4141 RVG-VV steht dem Verteidiger nicht zu, wenn bei einer unterbrochenen Hauptverhandlung vor dem Fortsetzungstermin die Staatsanwaltschaft die Berufung zurücknimmt.
Tenor
Die Beschwerde wird als unbegründet verworfen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.
Die weitere Beschwerde wird nicht zugelassen.