Landgericht Wuppertal, 2005-02-02, 8 S 82/04

8 S 82/04Tribunal cantonal2 févr. 2005

Regest

Kein Anspruch auf Erstattung des sog. Mietwagen-Unfallersatztarifes, wenn dem Unfallgeschädigten bekannt ist, dass er auch zu einem deutlich günstigeren Normaltarif mieten kann

Texte intégral

Landgericht Wuppertal — 8 S 82/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-02-02

Aktenzeichen: 8 S 82/04

ECLI: ECLI:DE:LGW:2005:0202.8S82.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Leitsätze

Kein Anspruch auf Erstattung des sog. Mietwagen-Unfallersatztarifes, wenn dem Unfallgeschädigten bekannt ist, dass er auch zu einem deutlich günstigeren Normaltarif mieten kann

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Mettmann vom 03.08.2004 - Az. 21 C 84/04 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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