17 O 98/04•Landgericht Wuppertal, 2006-05-04, 17 O 98/04
Texte intégral
Landgericht Wuppertal — 17 O 98/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-05-04
Aktenzeichen: 17 O 98/04
ECLI: ECLI:DE:LGW:2006:0504.17O98.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.366,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.05.2004 aus 7.299,59 EUR und aus weiteren 3.066,41 EUR seit dem 21.02.2006 zu zahlen.
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Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche zukünftig entstehenden materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Dritte übergegangen sind.
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Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 23 % der Klägerin und zu 77 % der Beklagten auferlegt.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Si-cherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleis-tung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Be-trages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.
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