Landgericht Wuppertal, 2006-10-11, 19 O 163/06

19 O 163/06Tribunal cantonal11 oct. 2006

Texte intégral

Landgericht Wuppertal — 19 O 163/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-10-11

Aktenzeichen: 19 O 163/06

ECLI: ECLI:DE:LGW:2006:1011.19O163.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 38.418,67 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.11.2005 zu zahlen.

Wegen des weitergehenden Zahlungsanspruchs wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 13 %, der Beklagte zu 87 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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