Landgericht Wuppertal, 2007-04-17, 14 O 30/06

14 O 30/06Tribunal cantonal17 avr. 2007

Texte intégral

Landgericht Wuppertal — 14 O 30/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-04-17

Aktenzeichen: 14 O 30/06

ECLI: ECLI:DE:LGW:2007:0417.14O30.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16.048,95 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13. Januar 2006 zu zahlen.

Es wird festgestellt, daß die Beklagte der Klägerin aus eigenem Recht und aus abgetretenem Recht alle Schäden zu ersetzen hat, die darin begründet sind, daß die Beklagte als Steuerberaterin der Frau D sowie der Klägerin nicht auf die steuerlichen Konsequenzen einer Betriebsaufspaltung hingewiesen hat, und zwar hinsichtlich der Tatsache, daß Frau D alleinige Gesellschafterin der Klägerin und gleichzeitig Vermieterin der Betriebsräumlichkeiten der Klägerin in xx, als Eigentümerin dieses Grundbesitzes ist.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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