23 Ks 76/07 - 45 Js 7/03•Landgericht Wuppertal, 2008-02-29, 23 Ks 76/07 - 45 Js 7/03
Landgericht Wuppertal, 2008-02-29, 23 Ks 76/07 - 45 Js 7/03
23 Ks 76/07 - 45 Js 7/03Tribunal cantonal29 févr. 2008
Texte intégral
Landgericht Wuppertal — 23 Ks 76/07 - 45 Js 7/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-29
Aktenzeichen: 23 Ks 76/07 - 45 Js 7/03
ECLI: ECLI:DE:LGW:2008:0229.23KS76.07.45JS7.0.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge unter Einbeziehung der Einzelstrafen aus dem rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 20.12.2004 - 13 Ls 45 Js 13/03 - und gleichzeitiger Auflösung der dort gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von
9 Jahren und 6 Monaten
verurteilt.
Von der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe gelten 3 Monate
als vollstreckt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die ihm entstandenen notwendigen Auslagen mit Ausnahme der Kosten und eigenen notwendigen Auslagen, die durch die unbegründete Revision der Staatsanwaltschaft entstanden sind. Diese trägt die Staatskasse. Dem Angeklagten fallen auch die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin zur Last.
– § 227 Abs. 1 StGB –
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