3 O 409/08•Landgericht Wuppertal, 2009-05-27, 3 O 409/08
Texte intégral
Landgericht Wuppertal — 3 O 409/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-27
Aktenzeichen: 3 O 409/08
ECLI: ECLI:DE:LGW:2009:0527.3O409.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Zug um Zug gegen Übertragung der Kommanditbeteiligung über nominal EUR 40.000,00 an der VIP4 mit der Kommanditistennummer 413748 von ihr an die Beklagte EUR 21.800,00 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.11.2008 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, die Klägerin Zug um Zug gegen Übertragung der Kommanditbeteiligung über nominal EUR 40.000,00 an der VIP4, mit der Kommanditistennummer ... von ihr an die Beklagte wegen ihrer Verpflichtungen gegenüber der ##Bank AG aus dem Darlehen vom 08.07.2004, Kontonummern .... und ....., freizustellen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin mit Ausnahme der reinen Nachzahlung von Steuerschulden alle weitergehenden Vermögensnachteile aus und im Zusammenhang mit der steuerlichen Nichtanerkennung der Kommanditbeteiligung über nominal EUR 40.000,00 an der VIP4 zu ersetzen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages.
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