3 O 484/08•Landgericht Wuppertal, 2009-05-27, 3 O 484/08
Texte intégral
Landgericht Wuppertal — 3 O 484/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-27
Aktenzeichen: 3 O 484/08
ECLI: ECLI:DE:LGW:2009:0527.3O484.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Zug um Zug gegen Übertragung der Kommanditbeteiligung über nominal EUR 100.000,00 an der ## GmbH & Co. KG, mit der Kommanditistennummer .. von ihm an die Beklagte EUR 59.500,00 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 4 % seit dem 15.11.2004 bis zum 16.01.2009 und Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.01.2009 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger Zug um Zug gegen Übertragung der Kommanditbeteiligung über nominal EUR 100.000,00 an der ## GmbH & Co. KG, mit der Kommanditistennummer ... von ihm an die Beklagte wegen seiner Verpflichtungen gegenüber der xxxBank aus dem Darlehen vom 15.11.2004 freizustellen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger mit Ausnahme der reinen Nachzahlung von Steuerschulden alle weitergehenden Vermögensnachteile aus und im Zusammenhang mit der steuerlichen Nichtanerkennung der Kommanditbeteiligung über nominal EUR 100.000,00 an der ## GmbH & Co. KG, zu ersetzen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages.
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