Landgericht Wuppertal, 2010-05-27, 7 O 57/07

7 O 57/07Tribunal cantonal27 mai 2010

Texte intégral

Landgericht Wuppertal — 7 O 57/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-05-27

Aktenzeichen: 7 O 57/07

ECLI: ECLI:DE:LGW:2010:0527.7O57.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 48.861,44 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 9. Oktober 2006 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte 77,5 % und die Klägerin 22,5 %. Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar. Im Übrigen gilt für die vorläufige Vollstreckbarkeit folgendes. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor Beginn der Zwangsvollstreckung Sicherheit leistet.

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