16 S 97/09•Landgericht Wuppertal, 2010-12-02, 16 S 97/09
Texte intégral
Landgericht Wuppertal — 16 S 97/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-02
Aktenzeichen: 16 S 97/09
ECLI: ECLI:DE:LGW:2010:1202.16S97.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 19.11.2009 (31 C 528/09) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 811,01 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.6.2008 sowie weitere 120,66 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.12.2008 zu zahlen. Die Beklagte zu 2. wird darüber hinaus verurteilt, an die Klägerin Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 120,66 € für den 18.12.2008 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 75 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 25 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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