Landgericht Wuppertal, 2010-12-22, 3 O 269/10

3 O 269/10Tribunal cantonal22 déc. 2010

Texte intégral

Landgericht Wuppertal — 3 O 269/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-22

Aktenzeichen: 3 O 269/10

ECLI: ECLI:DE:LGW:2010:1222.3O269.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte zu 1 wird verurteilt, an die Klägerin 15.298,03 € nebst Zinsen in Höhe vom 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.07.2010 zu zahlen. Die Beklagte zu 2 wird verurteilt, an die Klägerin 34.619,94 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.07.2010 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen 50 % die Klägerin, 15 % der Beklagte zu 1 und 35 % die Beklagte zu 2. Von den außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1 trägt die Klägerin 70 %. Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2 trägt die Klägerin 30 %. Im Übrigen trägt jeder seine außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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