Landgericht Wuppertal, 2011-07-22, 2 O 290/09

2 O 290/09Tribunal cantonal22 juil. 2011

Texte intégral

Landgericht Wuppertal — 2 O 290/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-22

Aktenzeichen: 2 O 290/09

ECLI: ECLI:DE:LGW:2011:0722.2O290.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 23.896,44 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 11.11.2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu insgesamt 12 % und der Beklagte zu 88 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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