Landgericht Wuppertal, 2013-01-30, 3 O 217/12

3 O 217/12Tribunal cantonal30 janv. 2013

Texte intégral

Landgericht Wuppertal — 3 O 217/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-01-30

Aktenzeichen: 3 O 217/12

ECLI: ECLI:DE:LGW:2013:0130.3O217.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 69.749,99 Euro zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.01.2012 zu zahlen.

Wegen des weitergehenden Zinsanspruchs wird die Klage abgewiesen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagten aus dem zwischen den Parteien geschlossenen „Strukturierten EUR-Zinssatzswap mit Koppelung an den Deutsche Bank Balanced Currency Harvest (EUR) Index“ mit der Referenznummer …. keine weiteren Ansprüche zustehen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger alle weiteren im Zusammenhang mit dem „Strukturierten EUR-Zinssatzswap mit Koppelung an den Deutsche Bank Balanced Currency Harvest (EUR) Index“ mit der Referenznummer ...... noch entstehende Schäden zu ersetzen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 4.915,90 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.08.2012 zu zahlen und im Übrigen den Kläger von der weiteren Zahlungspflicht gegenüber seinen Prozessbevollmächtigten in Höhe von 2.611,45 Euro freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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