Landgericht Wuppertal, 2013-03-05, 16 S 15/12

16 S 15/12Tribunal cantonal5 mars 2013

Texte intégral

Landgericht Wuppertal — 16 S 15/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-03-05

Aktenzeichen: 16 S 15/12

ECLI: ECLI:DE:LGW:2013:0305.16S15.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 21.02.2012 (39 C 291/10) teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der Berufung im übrigen wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.347,37 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.08.2010 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 148,33 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.08.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 18 % und die Beklagte zu 82 %.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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