7 O 67/12•Landgericht Wuppertal, 2013-06-27, 7 O 67/12
Texte intégral
Landgericht Wuppertal — 7 O 67/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-27
Aktenzeichen: 7 O 67/12
ECLI: ECLI:DE:LGW:2013:0627.7O67.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte zu 1. wird verurteilt, an die Klägerin 111.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 24.11.2011 zu zahlen.
Die Beklagte zu 1. wird darüber hinaus verurteilt, an die Klägerin weitere 5.736,45 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 21.03.2012 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Gerichtskosten tragen die Klägerin und die Beklagte zu 1. je zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2. trägt die Klägerin. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt die Beklagte zu 1. zur Hälfte. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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