2 O 214/13•Landgericht Wuppertal, 2013-11-29, 2 O 214/13
Landgericht Wuppertal, 2013-11-29, 2 O 214/13
2 O 214/13Tribunal cantonal29 nov. 2013
Texte intégral
Landgericht Wuppertal — 2 O 214/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-29
Aktenzeichen: 2 O 214/13
ECLI: ECLI:DE:LGW:2013:1129.2O214.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Gerichtskosten trägt der Beklagte zu 2. zu 10 % und die außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt der Beklagte zu 2. zu 5 %. Im Übrigen trägt der Kläger die Gerichtskosten und seine außergerichtlichen Kosten. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1. trägt der Kläger ebenfalls. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2. trägt dieser selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und zwar im Verhältnis zwischen dem Kläger und dem Beklagten zu 2. ohne Sicherheitsleistung und im Verhältnis zwischen der Beklagten zu 1. und dem Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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