Landgericht Wuppertal, 2014-04-03, 1 O 332/13

1 O 332/13Tribunal cantonal3 avr. 2014

Texte intégral

Landgericht Wuppertal — 1 O 332/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-04-03

Aktenzeichen: 1 O 332/13

ECLI: ECLI:DE:LGW:2014:0403.1O332.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, die Wasserversorgung des Hausgrundstücks der Klägerin, Xxxxxxxx durch die über sein Hausgrundstück Xx verlaufende Wasserleitung für einen Zeitraum von 9 Monaten ab Rechtskraft dieses Urteils zu dulden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 1/4, die Klägerin zu 3/4.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 Euro. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.