17 O 108/15•Landgericht Wuppertal, 2015-05-20, 17 O 108/15
Landgericht Wuppertal, 2015-05-20, 17 O 108/15
17 O 108/15Tribunal cantonal20 mai 2015
Texte intégral
Landgericht Wuppertal — 17 O 108/15 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2015-05-20
Aktenzeichen: 17 O 108/15
ECLI: ECLI:DE:LGW:2015:0520.17O108.15.00
Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
Tenor
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- Den Verfügungsbeklagten wird aufgegeben, die Gewerberäume am K, V, dort im Erdgeschoss, Untergeschoss, ersten Obergeschoss, zweiten Obergeschoss, bestehend aus sechs Ladenräumen, Büroraum und drei Praxisräumen zu räumen und diese geräumt an den Verfügungskläger zu Händen seines Generalbevollmächtigten Herrn U, Am G, .... K, herauszugeben.
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- Den Verfügungsbeklagten wird darüber hinaus untersagt, die unter Ziffer 1. bezeichneten Gewerberäume zu betreten.
Den Verfügungsbeklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Unterlassungsverpflichtung die Verhängung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,- Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, sowie die Verhängung einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall bis zu insgesamt zwei Jahren, angedroht.
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- Von den Gerichtskosten tragen die Verfügungsbeklagten zu 1) und 2) jeweils 7/18 und die Verfügungsbeklagte zu 3) 4/18. Die weiteren Kosten des Verfahrens tragen die Verfügungsbeklagten zu jeweils 1/3.
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