Landgericht Wuppertal, 2016-01-18, 23 Ns-50 Js 156/14-26/15

23 Ns-50 Js 156/14-26/15Tribunal cantonal18 janv. 2016

Texte intégral

Landgericht Wuppertal — 23 Ns-50 Js 156/14-26/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-01-18

Aktenzeichen: 23 Ns-50 Js 156/14-26/15

ECLI: ECLI:DE:LGW:2016:0118.23NS50JS156.14.26.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23

Tenor

Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das angefochtene Urteil im Rechtsfolgenausspruch abgeändert:

Der Angeklagte B wird zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Der Angeklagte F wird zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Die weitergehende Berufung wird verworfen.

Die Gebühr für das Berufungsverfahren wird auf die Hälfte ermäßigt; der Staatskasse werden die Hälfte der in dem Berufungsverfahren entstanden notwendigen Auslagen der Angeklagten auferlegt.

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