Landgericht Wuppertal, 2017-02-10, 2 O 279/14

2 O 279/14Tribunal cantonal10 févr. 2017

Texte intégral

Landgericht Wuppertal — 2 O 279/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-02-10

Aktenzeichen: 2 O 279/14

ECLI: ECLI:DE:LGW:2017:0210.2O279.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2.Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 32.780 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.06.2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 13 % und der Beklagte zu 87 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger allerdings nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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