Landgericht Wuppertal, 2017-04-13, 4 O 390/14

4 O 390/14Tribunal cantonal13 avr. 2017

Texte intégral

Landgericht Wuppertal — 4 O 390/14 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2017-04-13

Aktenzeichen: 4 O 390/14

ECLI: ECLI:DE:LGW:2017:0413.4O390.14.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 4.. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.034,32 € zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.12.2011 zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 149,50 € zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, für den Beklagten zu 1) seit dem 25.01.2015, für die Beklagte zu 3) seit dem 27.01.2015 und für den Beklagten zu 2) seit dem 28.01.2015, zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits unter Einschluss der Kosten des Berufungsverfahrens zu 95 %, die Beklagten zu 5 %.

Das Urteil ist für den Kläger vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet. Das Urteil ist für die Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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