Landgericht Wuppertal, 2017-06-20, 6 O 50/16

6 O 50/16Tribunal cantonal20 juin 2017

Texte intégral

Landgericht Wuppertal — 6 O 50/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-06-20

Aktenzeichen: 6 O 50/16

ECLI: ECLI:DE:LGW:2017:0620.6O50.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte zu 1 wird verurteilt, an den Kläger 24.994,70 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.05.2016 zu zahlen Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des PKW Skoda Superb, FIN: XXXX

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte zu 1 mit der Rücknahme des o.g. Fahrzeuges im Annahmeverzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2. Die übrigen Kosten des Rechtstreits tragen die Beklagte zu 1 zu 40 % und der Kläger zu 60 %. Ein weiterer Kostenausgleich findet nicht statt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar

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