Landgericht Wuppertal, 2017-10-06, 6 O 1/16

6 O 1/16Tribunal cantonal6 oct. 2017

Texte intégral

Landgericht Wuppertal — 6 O 1/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-10-06

Aktenzeichen: 6 O 1/16

ECLI: ECLI:DE:LGW:2017:1006.6O1.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.852,80 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.08.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 18 % und dem Beklagten zu 82 % auferlegt. Die Kosten der Streithilfe werden der Klägerin zu 18 % auferlegt. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Auch im Übrigen ist es vorläufig vollstreckbar, die Klägerin kann jedoch die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht jeweils die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.