6 O 1/16•Landgericht Wuppertal, 2017-10-06, 6 O 1/16
Texte intégral
Landgericht Wuppertal — 6 O 1/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-10-06
Aktenzeichen: 6 O 1/16
ECLI: ECLI:DE:LGW:2017:1006.6O1.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.852,80 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.08.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 18 % und dem Beklagten zu 82 % auferlegt. Die Kosten der Streithilfe werden der Klägerin zu 18 % auferlegt. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Auch im Übrigen ist es vorläufig vollstreckbar, die Klägerin kann jedoch die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht jeweils die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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