13 O 84/16•Landgericht Wuppertal, 2018-01-16, 13 O 84/16
Landgericht Wuppertal, 2018-01-16, 13 O 84/16
13 O 84/16Tribunal cantonal16 janv. 2018
Texte intégral
Landgericht Wuppertal — 13 O 84/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-01-16
Aktenzeichen: 13 O 84/16
ECLI: ECLI:DE:LGW:2018:0116.13O84.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft an ihren jeweiligen gesetzlichen Vertreter zu vollziehen ist und insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf, zu unterlassen,
mit den nachstehend wiedergegebenen Darstellungen von Fensterecken, Fensterrahmenaufnahmen, Fensterelementen und Fensterprofilen zu werben und/oder diese in sonstiger Weise zu verwenden:
, wie dies bereits in dem nachstehend wiedergegebenen Prospekt „xxxHolz-, Fenster-und Türenpremiumserie“ der Beklagten im Internet unter
geschehen ist:
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin einen Betrag i.H.v. 15.000 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.10.2016 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin einen Betrag i.H.v. 1044,40 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.10.2016 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000 € vorläufig vollstreckbar.
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