Landgericht Wuppertal, 2019-07-19, 4 O 394/18

4 O 394/18Tribunal cantonal19 juil. 2019

Texte intégral

Landgericht Wuppertal — 4 O 394/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-07-19

Aktenzeichen: 4 O 394/18

ECLI: ECLI:DE:LGW:2019:0719.4O394.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, Zug um Zug gegen Übereignung und Übergabe des Fahrzeuges der Marke VW, Typ Tiguan mit der Fahrgestellnummer XXXX, an die Klägerin 31.595,63 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.04.2015 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des vorgenannten Fahrzeuges in Verzug der Annahme befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 15 Prozent und die Beklagte 85 Prozent.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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