Landgericht Wuppertal, 2019-11-14, 9 S 106/19

9 S 106/19Tribunal cantonal14 nov. 2019

Regest

Kaskoversicherung: Erwirbt der Versicherungsnehmer, nachdem sein versicherter Pkw gestohlen worden war, ein regelbesteuertes Neufahrzeug, ist der Wiederbeschaffungswert mit voller Umsatzsteuer (und nicht nur differenzbesteuert) jedenfalls dann zu erstatten, wenn gleichwertige Gebrauchtfahrzeuge überwiegend regelbesteuert werden.

Texte intégral

Landgericht Wuppertal — 9 S 106/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-11-14

Aktenzeichen: 9 S 106/19

ECLI: ECLI:DE:LGW:2019:1114.9S106.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Leitsätze

Kaskoversicherung: Erwirbt der Versicherungsnehmer, nachdem sein versicherter Pkw gestohlen worden war, ein regelbesteuertes Neufahrzeug, ist der Wiederbeschaffungswert mit voller Umsatzsteuer (und nicht nur differenzbesteuert) jedenfalls dann zu erstatten, wenn gleichwertige Gebrauchtfahrzeuge überwiegend regelbesteuert werden.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Solingen vom 07.05.2019, AZ 12 C 41/19, abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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