Texte intégral
Landgericht Wuppertal — 9 T 148/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-10-25
Aktenzeichen: 9 T 148/21
ECLI: ECLI:DE:LGW:2021:1025.9T148.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Leitsätze
Zu den Anforderungen an die Person des Vertrauens im Sinne von § 429 II Nr. 3 FamFG
Tenor
Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird festgestellt, dass die Haft des Betroffenen vom 29.06.2021 bis 09.07.2021 rechtswidrig war.
Notwendige Auslagen des Beschwerdeführers im Beschwerdeverfahren werden der Antragstellerin zu 50 % auferlegt.