Landessozialgericht NRW, 2015-06-08, L 20 SO 473/12

L 20 SO 473/12Tribunal des assurances sociales8 juin 2015

Texte intégral

Landessozialgericht NRW — L 20 SO 473/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-08

Aktenzeichen: L 20 SO 473/12

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0608.L20SO473.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 24.10.2012 geändert. Der Beklagte wird unter Änderung des Bescheides vom 02.04.2008 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23.11.2010 verpflichtet, die Kosten für die stationäre Unterbringung des Klägers beim Beigeladenen im Monat Januar 2008 in Höhe von 3.600,39 EUR, im Monat Februar 2008 in Höhe von 3.693,46 EUR und im Monat März 2008 in Höhe von 3.941,72 EUR, jeweils unter Anrechnung bereits dafür erbrachter Leistungen, zu tragen. Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers für beide Rechtszüge. Eine Kostenerstattung im Übrigen findet nicht statt. Die Revision wird zugelassen.

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