Texte intégral
Landessozialgericht NRW — L 13 SB 5/21 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-06-25
Aktenzeichen: L 13 SB 5/21
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0625.L13SB5.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 16.11.2020 aufgehoben.
Die Wiederaufnahmeklage der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 26.09.2012 - L 13 SB 262/12 - wird als unzulässig verworfen.
Außergerichtliche Kosten der Klägerin sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.