Texte intégral
Landessozialgericht NRW — L 9 SO 200/21 B ER, L 9 SO 237/21 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-06-28
Aktenzeichen: L 9 SO 200/21 B ER, L 9 SO 237/21 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0628.L9SO200.21B.ER.L9.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 12.04.2021 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.