Texte intégral
Landessozialgericht NRW — L 2 AS 1655/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-07-12
Aktenzeichen: L 2 AS 1655/20
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0712.L2AS1655.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 22.09.2020 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Den Klägern werden Kosten gemäß § 192 Sozialgerichtsgesetz in Höhe von 225,00 Euro auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.