Texte intégral
Landessozialgericht NRW — L 11 KR 27/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-08-25
Aktenzeichen: L 11 KR 27/19
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0825.L11KR27.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 03.12.2018 geändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.968,39 € nebst Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.07.2015 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen.
Der Streitwert wird auf 1.968,39 € festgesetzt.