Texte intégral
Landessozialgericht NRW — L 15 U 72/22 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2022-11-15
Aktenzeichen: L 15 U 72/22
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2022:1115.L15U72.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 15.02.2022 wird zurückgewiesen.
Dem Kläger werden Verschuldenskosten in Höhe von 1.000,00 € auferlegt. Im Übrigen sind außergerichtlichen Kosten auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.