Texte intégral
Landessozialgericht NRW — L 9 SO 338/22 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-02-01
Aktenzeichen: L 9 SO 338/22 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0201.L9SO338.22B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 28.09.2022 wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin hat der Antragstellerin die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.
Der Antragstellerin wird Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren bewilligt und Rechtsanwalt B., U., beigeordnet.