Texte intégral
Landessozialgericht NRW — L 15 KR 173/23 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-05-30
Aktenzeichen: L 15 KR 173/23 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:0530.L15KR173.23B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 03.02.2023 geändert. Die Vergütung des Antragstellers für sein im Verfahren des Sozialgerichts Köln S 17 KR 264/21 KH erstattetes medizinisches Sachverständigengutachten vom 26.04.2022 wird auf 1.107,65 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.