Texte intégral
Landessozialgericht NRW — L 9 SO 47/23 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-11-28
Aktenzeichen: L 9 SO 47/23 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2023:1128.L9SO47.23B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9
Tenor
Auf die Beschwerde des Erinnerungsführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 26.01.2023 geändert.
Die dem Erinnerungsführer zu zahlenden Gebühren und Auslagen werden auf 646,17 € festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.