Texte intégral
Landessozialgericht NRW — L 5 P 75/23 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2025-01-30
Aktenzeichen: L 5 P 75/23
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2025:0130.L5P75.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Duisburg vom 15.05.2023 geändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger Leistungen nach einem Pflegegrad 2 auch für die Zeit vom 00.00.0000 bis zum 00.00.0000 zu erbringen.
Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird nicht zugelassen.