24 U 187/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-07-30, 24 U 187/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-07-30, 24 U 187/01
24 U 187/01Tribunal supérieur30 juil. 2002
Texte intégral
Oberlandesgericht Düsseldorf — 24 U 187/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-07-30
Aktenzeichen: 24 U 187/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0730.24U187.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufungen der Klägerin und der Beklagten zu 1) wird unter Zurück-weisung der weitergehenden Rechtsmittel das am 26. Juli 2001 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Unter Abweisung der Klage und der weitergehenden Widerklage wird die Klägerin auf die Widerklage verurteilt, an die Beklagte zu 1) 50.607,14 EUR nebst 4% Zinsen seit dem 04. Oktober 1999 zu zahlen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges werden wie folgt verteilt: Die Klägerin trägt 55% der Kosten, die Beklagte 45 %; davon ausgenommen sind die Aus-lagen der Beklagten zu 2), die die Klägerin trägt und die Auslagen der Be-klagten zu 3), die diese selbst trägt.
Von den Kosten des zweiten Rechtszuges trägt die Klägerin 10% sowie die außergerichtlichen Auslagen der Beklagten zu 2) und 3); der Beklagten zu 1) werden 90% auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten zu 1) bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 10.000,00 EUR abzuwenden, es sei denn, die Klägerin leistet vorher Sicherheit in gleicher Höhe.
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